Satzung und Beitragsordnung für Fördermitglieder
Beitrag für Fördermitglieder Fördermitglieder gem. § 5 Nr. 1 b der Satzung seit dem 04.10.2017:
1.200 Euro Jahresbeitrag für natürliche Personen
1.500 Euro Jahresbeitrag für juristische Personen
0 Euro Jahresbeitrag für wissenschaftliche Institute, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen
Der genannte Beitrag wird jährlich einmal im Voraus, bis spätestens 31. Januar des laufenden Kalenderjahres in Rechnung gestellt.